Diese Seite dokumentiert die gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen, welche die Katholisch-Apostolische Kirche Europa oder ihren Erzbischof betreffen.
Ziel dieser Dokumentation ist eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Darstellung der rechtlichen Verfahren. Besucherinnen und Besucher erhalten die Möglichkeit, sich anhand der Originaldokumente selbst ein Bild von den gerichtlichen Entscheidungen zu machen.
Gemäß dem biblischen Grundsatz:
„Prüft alles und behaltet das Gute.“
(1. Thessalonicher 5,21)
werden sowohl die Position der Katholisch-Apostolischen Kirche Europa als auch die Position der Römisch-Katholischen Kirche sowie die Inhalte der gerichtlichen Entscheidungen dargestellt.
Die Katholisch-Apostolische Kirche Europa ist eine eigenständige christliche Kirche mit eigener kirchlicher Leitung, eigener Liturgie und eigenem Kirchenrecht.
Sie versteht sich als apostolische Kirche und vertritt nach ihrem eigenen kirchlichen Selbstverständnis die Auffassung, dass ihre Bischöfe in apostolischer Sukzession stehen. Dieses Selbstverständnis bildet die Grundlage ihres kirchlichen Wirkens.
Die Römisch-Katholische Kirche vertritt eine andere kirchenrechtliche und theologische Auffassung.
Sie erkennt die Katholisch-Apostolische Kirche Europa nicht als Teil ihrer kirchlichen Gemeinschaft an und erkennt deren Amtsträger nicht als Amtsträger der Römisch-Katholischen Kirche an.
Diese unterschiedliche Bewertung beruht auf den jeweiligen kirchlichen Rechtsordnungen und theologischen Überzeugungen.
Im Zusammenhang mit Veröffentlichungen des Bistums Aachen kam es zu gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Aachen und anschließend vor dem Oberlandesgericht Köln.
Die Gerichte hatten nicht über Glaubensfragen oder über die apostolische Sukzession zu entscheiden. Gegenstand der Verfahren war die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Äußerungen und Veröffentlichungen.
Die Entscheidungen sind im Wortlaut als Originaldokumente auf dieser Seite veröffentlicht.
Die Gerichte haben ihre Entscheidungen auf Grundlage des staatlichen Rechts getroffen.
Die Urteile und Beschlüsse befassen sich mit den jeweils vorgetragenen rechtlichen Argumenten der Beteiligten und stellen gerichtliche Entscheidungen im konkreten Verfahren dar.
Sie ersetzen keine kirchliche oder theologische Beurteilung, sondern dokumentieren ausschließlich die staatliche rechtliche Bewertung der jeweiligen Streitfragen.
Nachfolgend stehen die vollständigen Originaldokumente zur Einsicht zur Verfügung:
Urteil des Landgerichts Aachen
Beschluss des Oberlandesgerichts Köln
Die Dokumente werden unverändert veröffentlicht und ermöglichen jeder interessierten Person eine eigene Prüfung der gerichtlichen Entscheidungen.
Die Katholisch-Apostolische Kirche Europa tritt für Transparenz und Offenheit ein.
Aus diesem Grund werden die gerichtlichen Entscheidungen vollständig veröffentlicht. Jeder Besucher soll die Möglichkeit haben, sich anhand der Originaldokumente selbst ein Urteil zu bilden.
Die Kirche ist überzeugt, dass ein respektvoller Dialog, die Achtung unterschiedlicher kirchlicher Positionen sowie die sachliche Darstellung von Tatsachen dem christlichen Auftrag dienen.