Katholisch-Apostolische Kirche Europa
Autonome Bischofliche Prälatur Deutschland e.V.
Autonome Bischofliche Prälatur Deutschland e.V.
Die Katholisch-Apostolische Kirche Europa verfügt über ein eigenes Kirchenrecht, das die kirchliche Ordnung, die Ausübung der geistlichen Ämter sowie das Leben und den Dienst innerhalb der Kirche regelt.
Das Kirchenrecht dient der Wahrung der Einheit, der Ordnung und der Rechtssicherheit innerhalb der Kirche. Es orientiert sich an der Heiligen Schrift, der apostolischen Tradition und den kirchenrechtlichen Grundsätzen, welche die Identität und das Selbstverständnis der Katholisch-Apostolischen Kirche Europa prägen.
Auf dieser Seite werden die offiziellen kirchenrechtlichen Dokumente veröffentlicht.
Die Kanones bilden das grundlegende Kirchenrecht der Katholisch-Apostolischen Kirche Europa.
Sie regeln unter anderem:
das Wesen der Kirche,
die kirchliche Leitung,
den Katholikat,
die Ämter und Dienste,
die Rechte und Pflichten der Gläubigen,
die Sakramente,
sowie weitere Bereiche des kirchlichen Lebens.
Bischofssynode vom 7. Februar 2025 – Lima, Peru
Am 7. Februar 2025 trat die Bischofssynode der Katholisch-Apostolischen Kirche Europa in Lima, Peru, zusammen.
Gemäß dem offiziellen Protokoll der Bischofssynode wurde Erzbischof Gioacchino (Gino) Collica von der Bischofssynode einstimmig zum Katholikos der Katholisch-Apostolischen Kirche Europa auf Lebenszeit ernannt. Das Protokoll verzeichnet keine Enthaltungen und keine Gegenstimmen.
Der Beschluss sowie die Zusammensetzung der Synode, die kirchlichen Funktionen und die Unterzeichnungen sind im offiziellen Synodenprotokoll dokumentiert.
Offizielles Protokoll der Bischofssynode vom 7. Februar 2025